Vergütung

Erstberatung
Die Beratungsgebühren liegen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei Mandanten (Verbraucher*), zwischen 15,- Euro und 190,- Euro, zzgl. MwSt. Bei uns berechnen wir in der Regel für Familienrecht, Erbrecht und Elternunterhalt ab 160,- Euro bis 190,- Euro, inkl. Mwst.

*ohne Gebührenvereinbarung

Beratungshilfe
Zuzahlung 15,- Euro, Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder Personen mit geringen Einkünften, z. B. Rentner. Die Unterlagen, insbesondere Bescheide der Jobcenter oder Rentenbescheide müssen zum Beratungstermin mitgebracht werden.

Prozesskostenhilfe
Die Voraussetzungen entsprechen denen der Beratungshilfe. (Siehe Punkt: Beratungshilfe)

Prozesskosten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die voraussichtlichen Kosten erst auf Anfrage berechnen können.

Gebührenvereinbarungen
In entsprechend gelagerten Fällen wird eine individuelle Vereinbarung getroffen, diese wird vor Unterzeichnung eingehend mit Ihnen erörtert. Sie haben die Möglichkeit auf die Vereinbarung sowie auch auf die Höhe des Stundensatzes Einfluss zu nehmen (Regelsatz 150,- Euro - 170,- Euro/Stunde zzgl. Mwst.).